Die Tagespflege ist als teilstationäres Angebot eine von den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern anerkannte Versorgungseinrichtung.
Für den Besuch der Tagespflege wird ein Tagessatz berechnet, der zwischen den Kostenträgern und der Einrichtung verhandelt wird.
Jeder Pflegebedürftige, der in seiner Wohnung oder bei Angehörigen wohnt, hat einen Anspruch auf Kostenübernahme für teilstationäre Pflege.
Die monatliche Kostenübernahme der Pflegekasse richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit.
Die Sachleistungen der Pflegeversicherung können für den Besuch der SenTa-Seniorentagespflege seit dem 1. Januar 2015 in voller Höhe ausgeschöpft werden.
Der Pflegegeldbetrag und die Sachleistungen für die ambulante Pflege werden nicht beeinflusst und bleiben entsprechend des individuellen Pflegegrades erhalten.
Gerne erläutern wir Ihnen die Einzelheiten und Möglichkeiten Ihrer Finanzierung in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Weiterhin würden wir Ihnen gerne zur Selbstauskunft einen Wegweiser zur Tagespflege vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen empfehlen.